Hallo an die Experten
Mein alleinstehender Bekannter hat nun eine Wohnung als sozialhilferechtlich angemessen bewilligt bekommen.
Darüber war er überglücklich, da sie besser ist, als die ersten Angebote, und auch etwas größer.
Nun macht er sich aber trotzdem Sorgen, und schiebt den Mietvertrag vor sich her.
Soll er da einziehen oder nicht?
Die Wohnung hat mehr als 45 qm, und er weiß nicht, wie das bei ALG II bewertet wird, weil überall von eben diesen 45 qm geschrieben wird.
Wie sieht es aus?
Ist eine Wohnung, die heute vom SA schriftlich mit Stempel und Unterschrift als angemessen genehmigt wurde, weiterhin im sozialrechtlichen Rahmen, oder kann es ihm passieren, dass er nächstes Jahr gleich wieder da ausziehen muss?
Irgendwie traut er dem Frieden nicht, und hat Angst, dass nächstes Jahr nur ein Teil der Miete (45 qm) übernommen wird, und der Rest aus dem Regelsatz kommen muss.
LG
Jens