@ll
Ich bekomme als ehmaliger Politischer eine Berufliche Ausgleichsleistung nach § 8 BerRehaG, ausgezahlt durch das Sozialamt. Früher waren das 300 DM, mit der Euroumstellung wurden es 153,39 €. Diesen Betrag erhalte ich monatlich auf mein Konto.
Durch Zufall habe ich heute im web gelesen, dass § 8 BerRehaG, geändert wurde durch Art. 28 G vom 27.12.2003 I 3022.
Lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 ausgegeben zu Bonn am 27.12.2003 betragen die Ausgleichsleistungen 184 € monatlich.
Ist was im Bundesgesetzblatt steht auch von den Ämtern so auszuführen, sprich zu zahlen und
kann ich für die rückliegende Zeit eine Nachzahlung fordern?
Gruß Schaf