Hallo,
das ist alles angedacht. Problem dabei ist, daß Bescheidvorgänge, Rechtsbehelfsverfahren und Urteile demnächst ziemlich alle überholt sind, weil das BSHG durch das SGB XII abgelöst wird. Die §§ 19, 20 (Hilfe zur Arbeit, Gewöhnung an Arbeit) wird es dann z.B. gar nicht mehr geben (bzw. nur in Übergangsfristen für Altverträge). Sich da also verallgemeinernd reinzuhängen, Formwidersprüche zu schreiben oder Urteile forumsgerecht aufzubereiten, wäre eine etwas unfruchtbare Aufgabe.
Hinzu kommt die Problematik, welche Gerichtsbarkeiten für ALG II - Bezieher überhaupt zuständig sein werden. Geplant ist, daß dann nur noch das Sozialgericht zuständig sein soll, wodurch Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit automatisch an Aussagekraft verlieren.
Das Forum enthält (insbesondere zur Zeit) soviel rein technische Aufgaben, daß inhaltlich natürlich keine Wege beschritten werden können, welche in ihrem Effekt eher fragwürdig sind. Daneben wird das Forum von jemandem betrieben, der arbeitet, Familie hat und auch sonst natürlich nicht nur Forum und Internet machen will.
Ansonsten sind wir über gute Ideen natürlich immer erfeut und setzen diese innerhalb unserer zeitlich vorgegebenen Resourcen dann auch Stück für Stück um. Material hätten wir genug. Uns fehlen nur die Sklaven, das alles gut geordnet ins Forum reinzusetzen.
Cato