Gegeben:
Frau mit 3 Kinder. Erzeuger zahlt keine Unterhalt oder kann keinen Unterhalt bezahlen.
Miete beträgt 489,60 €
Kindergeld beträgt 462,00 €
Der Regelbedarf (inklusive Miete) der Bedarfsgemeinschaft (Frau + 3 Kinder) beträgt 1.490,00 €
Davon werden Ihre Einnahmen in Höhe von 462,00 € abgezogen. Es verbleiben 1.028 €. Diesen Betrag bekommt sie vom Sozialamt.
In ihrer Kasse befinden sich temporär:
1.028,00 € Hilfe
462,00 € Kindergeld
1.490,00 € Gesamt
Ihr Freund hat 910 € ALH. Seine Miete beträgt 315,00 €. Er ist nicht hilfebedürftig, da er ca. 300 € über SH liegt.
Zusammen hätten sie dann
1.490,00 € Frau
910,00 € Mann
2.400,00 € Summe
- 804,60 € Mieten
1.598,40 Restgelder
Wenn sie nun (in ihrer Wohnung) zu einer eheähnlichen Gemeinschaft mutieren, dann wird auf jeden Fall (ohne die Beachtung der Rechtslage) alles in einen Topf geworfen.
Der Regelbedarf (inklusive Miete) der eäG beträgt jetzt 1.660,00 €.
Davon werden nun die Einkommen abgezogen. Somit verbleiben
1.660,00 - 910,00 - 462,00 = 288,00 € Hilfe vom Amt.
In der Kasse wären nun
288,00 € Hilfe vom Amt
462,00 € Kindergeld
910,00 € ALH
1.660,00 € Summe
- 489,60 € Miete
1.170,40 € Restguthaben.
Die Differenz beträgt 428 € (837,10 DM).