Hallo,
wie ist es mit dem Bleiberecht / Besitzstandsrecht für Altfälle im Heim bei Psychosen, bei Demenz ( Stichtag vor 1.März 1995 - schon im Heim ) ?
wie ist das mit der Zuständigkeit von Sozialamt und MDK, wenn beide nicht zahlen wollen ( Gesetze mit Pragrafen, verbindliche Bestimmungen ) ?
Winterliche Grüße
von Berni