Besitzstandsrecht für langjährige Heimbewohner

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Moderator: Moderator

Besitzstandsrecht für langjährige Heimbewohner

Neuer Beitragvon Berni » Donnerstag 19. Januar 2006, 16:32

Hallo,

wie ist es mit dem Bleiberecht / Besitzstandsrecht für Altfälle im Heim bei Psychosen, bei Demenz ( Stichtag vor 1.März 1995 - schon im Heim ) ?

wie ist das mit der Zuständigkeit von Sozialamt und MDK, wenn beide nicht zahlen wollen ( Gesetze mit Pragrafen, verbindliche Bestimmungen ) ?

Winterliche Grüße

von Berni
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Berni
 

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