Zuschlag nach Alg 1 Bezug

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Zuschlag nach Alg 1 Bezug

Neuer Beitragvon famo » Samstag 2. April 2005, 08:09

Nachdem der Alg 1 Bezug beendet war, haben wir Alg 2 beantragt. Es gibt doch da einen Zuschlag für "ehemalige" Alg 1 -Empfänger. Kann mir einer sagen, wie viel es da gibt und wie das ausgerechnet bzw. festgelegt wird?
famo
Umkucker
Umkucker
 
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2004, 15:44

Neuer Beitragvon Cato » Sonntag 3. April 2005, 12:57

Hallo Famo,

Haben wir extra eine Tabelle dafür.
Hier bitte gucken:
http://www.sozialhilfe-pragmatik.org/sh ... .php?t=108

Cato
Ceterum censeo cartaginem delendam esse
Benutzeravatar
Cato
vertraut
vertraut
 
Beiträge: 319
Registriert: Sonntag 13. Juni 2004, 01:05
Wohnort: Rom, Via Apia


Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette