Auf Grund meiner Beschwerde gegen den neu bestellten Betreuer, anstatt meiner, hat das AG Fulda die Sache weitergegeben an das LG Fulda.
Da heißt es unten im Schreiben vom 07.12.2004
"Nach derzeitigem Aktenstand ist davon auszugehen, daß über Ihre Verpflichtung zur Unterhaltsleistung noch nicht gerichtlich entschieden wurde und demnach die Erwägung des Betreuers Zeun, dies nunmehr nachholen zu lassen, sachgerecht ist. Um Antwort binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens wird gebeten."
Vielleicht hat das Ganze nun doch noch nach Jahren sein Gutes.
Die angeforderten Urteile habe ich gleich heute beim LG hinterlegt.
Ich habe deutlich gemacht, daß ich nun eine schnelle Entscheidung wünsche und mitmachen werde.
Das natürlich nicht ohne RA Michael Baczko.
Für wichtige Infos, Hinweise bin jedoch immer, auch weiterhin dankbar.
Beim VG Kassel liegt ja nun auch eine Klage vor wegen Sozialhilfe - Übernahme ungedeckter Heimkosten von Herrn RA Michael Baczko.
Ich DANKE für Ihre Aufmerksamkeit.