Hallo
hier eine Mail von der Bürgerbeauftragten,der ich mal eine Mail geschickt hatte ,wegen der angeblichen rechtswidrigkeit,wegen Darlehnsvertrag bei Mietkautionen,danach sind die Angaben,die hier gemacht worden falsch?
jetzt weiß ich garnicht mehr,was richtig oder falsch ist,bitte um Antwort,denn ich habe Widerspruch gegen den Darlehnsvertrag eingelegt,und möchte nicht als Blödi dastehn
MfG
Angelika
Sehr geehrte Frau Lorenz,
leider ergibt sich aus Ihrer Email nicht, wer die von Ihnen zitierten Änderungen ins Internet gestellt hat. Eine solche aktuelle Gesetzesänderung gibt es nicht. Da es sich bei dem BSHG um ein Bundesgesetz handelt, können Sie darauf vertrauen, dass jede Änderung Medienwirksam bekannt gegeben wird ( schon alleine aufgrund der Vielzahl der Gremien, die zu beteiligen sind und aufgrund der finanziellen Auswirkungen für die Bundesrepublik). Das Internet ist leider auch eine Möglichkeit für "jedermann" Schriftsätze abzusetzen, ohne dafür eine Legitimation zu benötigen.
Selbstverständlich steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen / Verfügungen des RTK offen. Unsere Praxis der darlehensweise gewährten Kaution wurde jedoch schon öfters überprüft; Grund für Beanstandungen oder Änderungen haben sich bislang nicht ergeben. Sie können natürlich Ihren persönlichen Fall überprüfen lassen. Sie sollten sich aber - je nachdem wer der Autor des von Ihnen übersandten Artikels war - keine allzu grossen Hoffnungen nur aufgrund dieses Artikels machen.
Wenn Sie Angaben über den Autor / Fundstelle machen können, lasse ich diese gerne überprüfen. Ohne diese Angaben besteht jedoch kein Anlass, da eine Gesetzesänderung nicht vorliegt.
Mit freundlichen Grüssen
Bürgerbeauftragte
Kreisauschuß des Rheingau-Taunus-Kreises