Hallo,
bis jetzt wird ja das Erziehungsgeld (EG) nicht angerechnet.
Was ist, wenn ich mich in Februar wieder für 15 h den Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Mir würde dann noch Erziehungsgeld zu stehen. Vielleicht nicht mehr in voller Höhe, aber wie ist es mit der Anrechnung auf ALG II?
Oder bleibt das EG außen vor.
Ich habe nix dazu gefunden.