probezeit-krankschreibung-kündigung

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probezeit-krankschreibung-kündigung

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Samstag 25. August 2007, 15:14

Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich muss mich wieder mal mit einer Frage melden.

Ein ehemals Selbstständiger hat wegen Krankheit alles aufgeben und von Hartz 4 leben müssen.
Er fand dann auch ganz schnell eine Festanstellung (in einer Firma mit sehr hoher Personalfluktuation und einem Einkommen ca. 50,- € über Hartz 4).
Während der Probezeit wurde er nun krank und erhielt gleich am folgenden Tag die Kündigung.
Er ist voraussichtlich auch längere Zeit krank.

Wie soll es nun weiter gehen?
Muss er sofort wieder ALG II beantragen oder bekommt er da nichts, weil er nicht arbeitsfähig ist.
Momentan zahlt niemand. Der AG nicht, da er gekündigt hat und die KK nicht, da es erst ab 6. Woche Krankengeld gibt.

Was ist zu tun?
Wovon lebt er die nächsten 6 Wochen?
Das AV war auch so angespannt, dass er gegen die Kündigung keinen Einspruch erheben möchte.

nette Grüße
Jens
putenschnitzel
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Re: probezeit-krankschreibung-kündigung

Neuer Beitragvon Moderator » Samstag 25. August 2007, 16:26

Hallo Putenschnitzel,

Arbeitunfähigkeit durch gelben Schein hat nichts damit zu tun, ob man ALG II bekommt oder nicht. Selbstverständlich hast Du Anspruch auf ALG II, denn im Grunde kannst Du 3 Stunden täglich arbeiten. Allerdings darfst Du es nicht, weil Du krankgeschrieben bist.

Also auf zum Amt und ALG II beantragen.

Wie das mit der Lohnfortzahlung in diesem Fall ist, kann ich nicht verbindlich sagen. Werde mich darum kümmern.

nach Diktat vereist :D Montag wieder zurück.
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Re: probezeit-krankschreibung-kündigung

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Samstag 25. August 2007, 21:03

Hallo Mod,

danke für die schnelle Antwort.

Moderator hat geschrieben:Arbeitunfähigkeit durch gelben Schein hat nichts damit zu tun, ob man ALG II bekommt oder nicht.

Damit wäre wohl erst mal ein Problem(chen) gelöst.
(Was da wohl viel schwerer wiegt ist, dass die ganze Perspektive den Bach runter geht. Grundstückskauf geht wohl nur noch außerhalb der EU.)

Aber um mal ein bißchen bei dem Zitat zu bleiben:
Ob man überhaupt einen gelben Schein bekommt, hat sehr viel damit zu tun, ob man Harzt 4 bezieht oder nicht.
Das ist aber ein anderer Fall.

LG und angenehmes WE
Jens
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