von Lucky7 » Freitag 12. Mai 2006, 18:16
Hallo, du dessen Name doch sicherlich nicht zutreffend ist;-)
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Das mit diesem Zuschuss steht tatsächlich noch nicht so im Gesetz, es steht in einer "Durchführungsanordnung"(oder so ähnlich), es soll aber mit diesem neuen Optimierungsgesetz Gesetz werden, (das mittlerweile auch schon wieder einen anderen Namen hat...) Momentan soll es so gehandhabt werden, dass ein Zuschuss gezahlt werden soll, wenn man wegen der Krankenkassenbeiträge(bei mir Private, wegen Scheidung) ins ALG2 fallen würde
Mit ALG2 wäre man ja dann gesetzlich Pflichtversichert hätte aber dann wiederum ein "zuviel" an Einkommen und würde so,it wieder aus dem ALG2 rausfallen, dann müsste man aber wieder die Beiträge zahlen und hätte wieder "zuwenig" Geld also es ist ein "Teufelskreis" der durch diesen Zuschuss "behoben" werden soll.
In einem anderen Forum bekam ich die Antwort, da man ja eben gerade kein ALG2 durch den Zuschuss bekäme wäre er unschädlich fürs Wohngeld.
Ich weiss aber noch nicht, ob er dort dann als zusätzliches Einkommen gerechnet wird und so eine Verminderung des Wohngeldes die Folge wäre...
Außerdem habe ich auch noch nicht herrausgefunden, ob man denn auf einen geringen ALG2 Anspruch zugunsten des Zuschusses verzichten kann,
also so, wie beim Wohngeld, wo man auf z.B. 20,-€ ALG2 verzichtet und dafür lieber Wohngeld beantragt oder beim Kindergeldzuschuss geht das ja auch..
Ich würde mich weiterhin über Antworten oder Hinweise sehr freuen
Ciao Lucky7(die Elize)
Für mich leuchtet ein ganz besonderer Stern am Himmel